
Grundsätzlich müssen betriebliche Ersthelfer zunächst eine Ausbildung in Erster Hilfe (Rotkreuzkurs) absolvieren. Die hier erworbenen Kenntnisse sind spätestens zum Ablauf der zweijährigen Gültigkeitsdauer mit einer Fortbildung in Erster Hilfe aufzufrischen. Wird die rechtzeitige Auffrischung der Kenntnisse versäumt, muss erneut eine Ausbildung in Erster Hilfe (Rotkreuzkurs) absolviert werden. Die Anzahl der auszubildenden Ersthelfer richtet sich nach der Gesamtzahl der anwesenden Versicherten und dem Gefahrenpotential Ihrer Branche. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Die Kosten für die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung werden in der Regel von den Berufsgenossenschaften übernommen.

