Pflegestufen
Ansprechpartner
Michael Schimana
Pflegeberater
Tel: 0621 - 58 79 0 - 276
Fax: 0621 - 58 79 0 - 280
Richard-Dehmel-Str. 2
67061 Ludwigshafen
Einstufung unterhalb der Pflegestufe 1 (Pflegestufe 0)
Personen, die weniger als 46 Minuten Grundpfelge am Tag benötigen und deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist, erhalten Pflegesachleistungen der Pflegekasse.
Pflegestufe 1 (Erheblich Pflegebedürftige)

Personen, die bei der Grundpflege mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen (wenigstens zwei pflegerische Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfen bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe I eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mehr als 45 Minuten betragen muss.
Pflegestufe 2 (Schwer-Pflegebedürftige)

Personen, die bei der Grundpflege mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 3 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 2 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.
Ansprechpartnerin
Andrea Gauglitz
Pflegeberaterin
Tel: 0621 - 58 79 0 - 282
Fax: 0621 - 58 79 0 - 280
Richard-Dehmel-Str. 2
67061 Ludwigshafen
Pflegestufe 3 (Schwerst-Pflegebedürftige)
Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe III eingeordnet. Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 4 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.
Die Hilfe für die ambulante Pflege auf der Grundlage des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts besteht aus:
- Körperpflege (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung)
- Ernährung (das mundgerechte Zubereiten und/ oder die Aufnahme der Nahrung)
- Mobilität (u.a. Aufstehen/Zubettgehen, Be- und Entkleiden, Gehen, Stehen und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- Haushalt (u.a. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen und Wohnungsreinigung)
Übersicht der Leistungen nach Pflegestufen:
Pflegesachleistungen | Stufe 0 | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | 450 € | 1.100 € | 1.550 € | |
Mit eingeschränkter Alltagskompetenz | 225 € | 665 € | 1.250 € | 1.550 € |
Pflegegeldleistungen | Stufe 0 | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | 235 € | 440 € | 700 € | |
Mit eingeschränkter Alltagskompetenz | 120 € | 305 € | 525 € | 700 € |
Sachleistungen bei Stationärer Pflege | Stufe I | Stufe II | Stufe III | |
1.023 € | 1.279 € | 1.550 € |
Stand: 09/2013
Die Pflegeversicherung bietet neben oben genannten Leistungen auch noch weitere Möglichkeiten der Entlastung an:
Ab Bewilligung der Pflegestufe besteht ein Anrecht auf Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim für jährlich bis zu vier Wochen. Die Pflegekasse übernimmt dafür Kosten von maximal 1.550 Euro pro Jahr. Allerdings übernimmt sie in keinem Fall die Hotelkosten, die in der Regel ca. 40 % des Aufenthalts betragen. Nachdem der/die Pflegebedürftige sechs Monate eingestuft ist, hat er/sie ein Anrecht auf Verhinderungspflege, auch dafür steht ein jährlicher Betrag von 1.550 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann durch Angehörige, Freunde, Bekannte oder die Mitarbeiter eines Pflegedienstes als stundenweise Entlastung abgerechnet werden. Die Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten in allen Pflegestufen zusätzlich 100 oder 200 Euro monatlich und können sich von anerkannten Diensten stundenweise Betreuung einkaufen. Für wohnfeldverbessernde Umbaumaßnahmen können Sie von der Pflegekasse auf Antrag bis zu 2.557 Euro je Maßnahme beantragen. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse auf Antrag 31 Euro monatlich,ebenso erhalten Sie pflegeerleichternde Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse soweit diese nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden. Sollten Sie Pflege, Hauswirtschaft oder andere notwendige Hilfen nicht aus eigener Kraft finanzieren können so übernimmt das Sozialamt auf Antrag unter Vorlage der jeweiligen Bescheide die Kosten der Unterstützung.